Höchstarbeitszeit in der 5-Tage-Woche: 48 Stunden und 5 Regeln für Arbeitgeber
Wie viele Stunden darf dein Team pro Woche arbeiten? So berechnest du die Höchstarbeitszeit in der 5-Tage-Woche und planst Spitzen, Pausen und Ausgleich rechtssicher.
Ein Großauftrag, ein krankes Team, ein Messeauftritt: Schnell rutscht die Woche über 45 Stunden. Spätestens dann stellt sich die Frage nach der Höchstarbeitszeit, und viele Führungskräfte merken, dass sie die Regeln nur ungefähr kennen.
Das ist riskant, denn Verstöße treffen den Arbeitgeber, nicht das Team. Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du die Grenzen in der 5-Tage-Woche sauber berechnest und wo die Reform des Arbeitszeitgesetzes noch offen ist.
Kurz gesagt: Die Höchstarbeitszeit beträgt nach dem Arbeitszeitgesetz acht Stunden pro Werktag, also 48 Stunden bei sechs Werktagen. Vorübergehend sind bis zu zehn Stunden täglich erlaubt, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen wieder bei acht Stunden liegt. Bei fünf Arbeitstagen bleibt die Wochengrenze damit gleich.
Was regelt die Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz?
Die zentrale Norm ist § 3 ArbZG. Danach darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Das Gesetz denkt also in Tagen, nicht in Wochen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ergibt sich erst rechnerisch aus der Tagesgrenze. Genau diese Logik sorgt in der Praxis für Missverständnisse, vor allem wenn dein Betrieb samstags gar nicht arbeitet.

Werktag ist nicht gleich Arbeitstag
Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen, also Montag bis Samstag. Der Samstag zählt mit, auch wenn dein Team nur von Montag bis Freitag arbeitet. Daraus folgt die bekannte Rechnung: sechs Werktage mal acht Stunden ergeben 48 Stunden als regelmäßige Höchstarbeitszeit pro Woche.
Die europäische Grenze im Hintergrund
Das deutsche Recht setzt die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG um. Sie verlangt, dass die durchschnittliche Arbeitszeit pro Siebentageszeitraum 48 Stunden einschließlich der Überstunden nicht überschreitet. Für diesen Durchschnitt erlaubt die Richtlinie einen Bezugszeitraum von bis zu vier Monaten.
Wichtig für dich: Die Richtlinie bildet den Rahmen, den auch eine Reform in Deutschland nicht unterschreiten darf. Sie schreibt zudem eine tägliche Ruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden und eine wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit vor.
Wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 5-Tage-Woche: Wie viel ist erlaubt?
Bei der 5-Tage-Woche bleibt der Samstag ein Werktag, an dem niemand arbeitet. Die acht Stunden dieses Tages darfst du rechnerisch auf die übrigen Tage verteilen. Deshalb ist eine Woche mit 48 Stunden auch bei fünf Arbeitstagen zulässig, ohne dass ein Ausgleich nötig wird.
Pro Tag ergibt das im Schnitt 9,6 Stunden. Das liegt über acht, aber unter der Tagesobergrenze von zehn Stunden. Der Durchschnitt pro Werktag bleibt trotzdem bei acht Stunden, weil der freie Samstag mit null Stunden in die Rechnung eingeht.
Was in Spitzenwochen möglich ist
In Ausnahmewochen darf dein Team an jedem der fünf Tage zehn Stunden arbeiten. Das sind 50 Stunden. Arbeitet ihr zusätzlich samstags, sind theoretisch bis zu 60 Stunden drin. Beides geht nur, wenn ihr diese Spitzen im Ausgleichszeitraum durch kürzere Wochen wieder ausgleicht.
- Regelfall: bis zu 48 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf oder sechs Tage, Tageshöchstwert zehn Stunden.
- Spitzenwoche: bis zu 50 Stunden bei fünf Tagen oder 60 Stunden bei sechs Tagen, nur mit späterem Ausgleich.
- Ausgleich: Im Schnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen dürfen acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.
- Tabu: mehr als zehn Stunden an einem Tag, außer in gesetzlich oder tariflich geregelten Sonderfällen.
Ein Rechenbeispiel ohne Fallstricke
Angenommen, dein Vertrieb arbeitet vier Wochen lang je 50 Stunden. Jede dieser Wochen liegt zwei Stunden über dem Durchschnitt von 48. Diese acht Mehrstunden müssen im Ausgleichszeitraum durch Wochen unter 48 Stunden wieder abgebaut werden, etwa durch kürzere Freitage.
Gefährlich wird es, wenn Spitzenwochen zur Regel werden. Dann kippt der Durchschnitt, und du überschreitest die Höchstarbeitszeit, auch wenn kein einzelner Tag länger als zehn Stunden war.
Mehrere Jobs zählen zusammen
Hat jemand aus deinem Team einen Nebenjob, werden die Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern zusammengerechnet. Die Höchstarbeitszeit gilt pro Person, nicht pro Vertrag. Frag deshalb bei Einstellung und bei Nebentätigkeitsanzeigen nach dem Stundenumfang und dokumentiere die Antwort.
Das betrifft besonders Teilzeitkräfte und Minijobber, die mehrere Beschäftigungen kombinieren. Überschreitet die Summe die gesetzlichen Grenzen, kann auch der zweite Arbeitgeber haften. Eine klare Regel im Arbeitsvertrag zur Anzeige von Nebentätigkeiten schafft hier Transparenz.
Feiertagswochen richtig rechnen
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Wochentag, ist dieser Tag kein Werktag. In dieser Woche stehen also nur fünf Werktage zur Verfügung, und der rechnerische Rahmen für die Höchstarbeitszeit sinkt entsprechend. Wer Feiertage ignoriert, rechnet sich den Durchschnitt schöner, als er ist.
Plane Spitzenphasen deshalb möglichst nicht in Wochen mit Feiertagen. Und achte darauf, dass Arbeit am Feiertag nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmen erlaubt ist und einen Ersatzruhetag auslöst.
Welche Grenzen gelten neben der Höchstarbeitszeit?
Die Wochenrechnung ist nur ein Teil des Arbeitszeitschutzes. Selbst wenn die Stunden im Rahmen bleiben, kann ein Dienstplan gegen andere Vorgaben verstoßen. Prüfe deshalb immer das Zusammenspiel mehrerer Regeln.
- Ruhepausen: Bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause Pflicht, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten.
- Ruhezeit: Nach Arbeitsende braucht dein Team eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden.
- Sonn- und Feiertage: Hier gilt grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot mit gesetzlich geregelten Ausnahmen.
- Aufzeichnung: Arbeitszeit über acht Stunden pro Werktag musst du aufzeichnen und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren.
Die Ruhezeit ist in der Praxis oft der engere Engpass. Wer abends um 22 Uhr noch Mails beantwortet, darf eigentlich nicht um acht Uhr früh im Meeting sitzen. Wie du die Pflicht zur Zeiterfassung insgesamt organisierst, liest du im Beitrag zur Arbeitszeiterfassung.
Überstunden sind nicht dasselbe wie Höchstarbeitszeit
Überstunden sind ein Begriff aus dem Arbeitsvertrag. Sie beginnen dort, wo die vereinbarte Arbeitszeit endet, etwa nach 38 oder 40 Stunden. Die Höchstarbeitszeit ist dagegen eine öffentlich-rechtliche Schutzgrenze, die unabhängig von Vertrag, Vergütung oder Zustimmung des Teams gilt.
Daraus folgt: Auch freiwillige und bezahlte Mehrarbeit darf die gesetzliche Grenze nicht sprengen. Eine Klausel, nach der mit dem Gehalt alle Überstunden abgegolten sind, ändert daran nichts. Sie regelt nur die Bezahlung, nicht die zulässige Dauer.
Dienstreisen, Bereitschaft und Homeoffice
Nicht jede Stunde ist eindeutig zuzuordnen. Reisezeit, in der jemand aktiv arbeitet oder selbst ein Fahrzeug im Auftrag fährt, gilt in der Regel als Arbeitszeit. Bereitschaftsdienst zählt ebenfalls voll zur Arbeitszeit, Rufbereitschaft dagegen nur für die Zeit tatsächlicher Einsätze.
Im Homeoffice gelten dieselben Grenzen wie im Büro. Gerade dort verschwimmen Arbeit und Freizeit, und die Höchstarbeitszeit wird unbemerkt überschritten. Vereinbare deshalb, dass auch mobile Arbeit vollständig erfasst wird, inklusive später Einsätze am Abend.
Für wen die Höchstarbeitszeit nicht gilt
Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes fallen nicht darunter, ebenso wenig Geschäftsführer als Organe. Für Jugendliche gelten strengere Regeln aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen auf tariflicher Grundlage dürfen in bestimmten Grenzen abweichen. Prüfe also immer zuerst, ob dein Betrieb tarifgebunden ist, bevor du allein mit dem Gesetz rechnest.
Wie verändert die Reform die Höchstarbeitszeit?
Die Bundesregierung will die tägliche Grenze durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzen. Ein Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium liegt vor. Beschlossen ist die Reform Stand Anfang Oktober 2026 aber nicht, und Details können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Welche Punkte im Entwurf stehen und wie Gewerkschaften und Verbände darauf reagieren, ordnet unser Beitrag zum Arbeitszeitgesetz 2026 ein. Für deine Planung heute zählt: Bis eine Neuregelung in Kraft tritt, gilt § 3 ArbZG unverändert.
Was sich durch eine Wochengrenze ändern würde
Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit würde längere Einzeltage ermöglichen, solange die Woche im Rahmen bleibt. Die EU-Vorgaben setzen dabei die äußere Grenze: 48 Stunden im Durchschnitt, elf Stunden tägliche Ruhezeit, 24 Stunden wöchentliche Ruhezeit. Mehr Flexibilität bedeutet also nicht mehr Gesamtstunden.
- Chance: Projektspitzen und Schichtmodelle lassen sich flexibler abbilden.
- Risiko: Lange Tage erhöhen Belastung und Fehlerquote, wenn Pausen und Ruhezeiten leiden.
- Pflicht: Ohne saubere Zeiterfassung kannst du keine Wochengrenze nachweisen.
So planst du die Höchstarbeitszeit im Alltag richtig
Gute Arbeitszeitplanung beginnt nicht bei der Stoppuhr, sondern bei der Kapazität. Wenn Teams dauerhaft an der Höchstarbeitszeit arbeiten, fehlt Personal oder die Priorisierung stimmt nicht. Beides ist eine Führungsaufgabe.
- Grenzen sichtbar machen: Hinterlege Tagesgrenze, Wochenrahmen und Ruhezeiten in deinem Zeiterfassungssystem mit automatischen Warnungen.
- Ausgleich planen: Lege bei jeder Spitzenphase gleich fest, wann die Mehrstunden abgebaut werden.
- Führungskräfte schulen: Teamleitungen müssen wissen, dass sie Überschreitungen der Höchstarbeitszeit nicht stillschweigend dulden dürfen.
- Erreichbarkeit regeln: Klare Regeln für Mails und Anrufe nach Feierabend schützen die Ruhezeit.
- Quartalsweise prüfen: Werte die Durchschnittswerte pro Person regelmäßig aus, nicht erst bei einer Prüfung.
Betriebsrat frühzeitig einbinden
Hat dein Unternehmen einen Betriebsrat, bestimmt er bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und bei der Verteilung auf die Wochentage mit. Auch die vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, also angeordnete Mehrarbeit, ist mitbestimmungspflichtig. Ohne Zustimmung riskierst du Unterlassungsansprüche.
Sinnvoll ist eine Betriebsvereinbarung, die Spitzenphasen, Ausgleich und Erfassung regelt. Sie schafft Planungssicherheit und verhindert Einzelfallstreit. Gleichzeitig bleibt die Höchstarbeitszeit als gesetzliche Obergrenze bestehen, die auch eine Betriebsvereinbarung nicht aushebeln kann.
- Inhalt: Rahmen für Spitzenwochen, Ausgleichsregeln und Ankündigungsfristen.
- Transparenz: monatlicher Bericht über Durchschnittswerte pro Team.
- Eskalation: klare Zuständigkeit, wenn Grenzen erreicht werden.
Vier-Tage-Woche und lange Tage
Viele Betriebe testen Modelle mit vier langen Tagen. Hier stößt du schnell an die Tagesgrenze von zehn Stunden. Vier Tage mit je zehn Stunden ergeben 40 Stunden und sind zulässig, mehr lässt das geltende Recht ohne tarifliche Regelung kaum zu. Was das für Urlaub und Freistellung bedeutet, zeigt unser Beitrag zum Urlaubsanspruch in der Vier-Tage-Woche.
Typische Fehler, die teuer werden
Der häufigste Fehler ist, Überstunden nur finanziell zu betrachten. Ein Zeitkonto im Plus sagt nichts darüber, ob die Höchstarbeitszeit eingehalten wurde. Ebenso riskant: Dienstreisen, Bereitschaftsdienste oder Homeoffice-Stunden nicht als Arbeitszeit zu erfassen.
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden, in schweren Fällen auch strafbar sein. Die Aufsichtsbehörden der Länder prüfen dabei vor allem die Aufzeichnungen. Fehlen sie, hast du kaum Argumente.
Fazit: Die Höchstarbeitszeit ist ein Rahmen, kein Ziel
In der 5-Tage-Woche darfst du regelmäßig bis zu 48 Stunden einplanen, in Spitzenwochen mehr, solange der Durchschnitt stimmt und kein Tag zehn Stunden übersteigt. Pausen, Ruhezeit und Aufzeichnung gehören immer dazu. Die geplante Wochengrenze ist noch nicht beschlossen.
Nutze die Zeit bis zur Reform, um Zeiterfassung und Planung sauber aufzustellen. Dann bist du für beide Varianten gewappnet. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
FAQ: Häufige Fragen zu Höchstarbeitszeit
Wie hoch ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei einer 5-Tage-Woche?
Die Höchstarbeitszeit liegt auch bei fünf Arbeitstagen regelmäßig bei 48 Stunden pro Woche. Der Grund: Das Arbeitszeitgesetz rechnet mit sechs Werktagen à acht Stunden, der freie Samstag zählt mit. Dein Team darf deshalb im Schnitt 9,6 Stunden täglich arbeiten, maximal aber zehn Stunden an einem Tag.
Was gilt, wenn die Höchstarbeitszeit in einer Woche überschritten wird?
Einzelne Wochen mit bis zu 50 oder 60 Stunden sind zulässig, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder bei acht Stunden pro Werktag liegt. Du musst die Mehrstunden also durch kürzere Wochen ausgleichen. Fehlt der Ausgleich, liegt ein Verstoß vor.
Welche Pausen gelten bei langen Arbeitstagen?
Bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pausen dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten.
Ändert die Reform des Arbeitszeitgesetzes die Höchstarbeitszeit schon 2026?
Nein, Stand Anfang Oktober 2026 liegt nur ein Referentenentwurf vor, der die Tagesgrenze durch eine wöchentliche Grenze ersetzen soll. Das Gesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen. Bis zum Inkrafttreten gilt weiter die Regel von acht Stunden pro Werktag mit Verlängerung auf zehn Stunden.
Wer muss die Arbeitszeit aufzeichnen und wie lange?
Der Arbeitgeber muss jede Arbeitszeit aufzeichnen, die über acht Stunden pro Werktag hinausgeht, und die Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht zudem eine allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung. Ein verlässliches System schützt dich bei Prüfungen durch die Aufsicht.
