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Arbeitszeitgesetz 2026: 3 geplante Änderungen und was heute schon gilt

Arbeitszeitgesetz 2026: Was gilt heute, was plant die Reform und wie weit ist das Verfahren? Höchstarbeitszeit, Zeiterfassung und konkrete To-dos für Arbeitgeber.

Von Eva Lindner 10 Min. Lesezeit
Schwarz-weiße Uhr auf weißen Papieren als Symbol für das Arbeitszeitgesetz 2026

Kaum ein Gesetz bestimmt deinen Betriebsalltag so direkt wie das Arbeitszeitgesetz. Es legt fest, wie lange deine Leute am Tag arbeiten dürfen, wann sie Pause machen und wie viel Ruhe zwischen zwei Schichten liegen muss. Seit Monaten wird über eine Reform diskutiert.

Viele Arbeitgeber fragen sich deshalb, was 2026 schon gilt und worauf sie sich einstellen müssen. Die kurze Antwort: Geändert hat sich bisher nichts, aber die Pläne sind konkret genug, um jetzt vorzubereiten.

Arbeitszeitgesetz 2026: Welche Änderungen gibt es?

Stand Oktober 2026 ist keine Änderung des Arbeitszeitgesetzes in Kraft. Das Bundesarbeitsministerium hat im Sommer einen Referentenentwurf erarbeitet, der eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit erlaubt, allerdings nur über Tarifverträge. Dazu kommt eine elektronische Zeiterfassung. Einen Kabinettsbeschluss gibt es bisher nicht, die Koalition ist sich nicht einig.

Für deinen Betrieb gilt deshalb weiterhin das bestehende Recht. Du solltest es genau kennen, denn die Reform baut darauf auf und ändert nur einzelne Stellschrauben. Wer heute sauber plant und dokumentiert, hat später den geringsten Anpassungsaufwand.

Hand hält Wecker über dem Schreibtisch, Arbeitszeitgesetz regelt Pausen und Ruhezeiten

Was das Arbeitszeitgesetz heute vorschreibt

Die Grundregeln stehen seit Jahren unverändert im Arbeitszeitgesetz. Sie gelten für alle Arbeitnehmer, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße, soweit keine Sonderregeln greifen. Leitende Angestellte sind ausgenommen.

Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit

Nach § 3 darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Du darfst sie auf bis zu zehn Stunden verlängern, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Weil der Samstag als Werktag zählt, ergibt sich daraus eine wöchentliche Grenze von 48 Stunden im Durchschnitt. Kurzfristig sind bis zu 60 Stunden pro Woche möglich, sofern der Ausgleich gelingt. Mehr dazu erklärt unser Beitrag zur Höchstarbeitszeit bei der Fünf-Tage-Woche.

Pausen und Ruhezeiten

Das Arbeitszeitgesetz schreibt feste Unterbrechungen vor. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob dein Mitarbeiter im Büro, im Homeoffice oder in der Produktion arbeitet:

  • Pausen: mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeit, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden.
  • Aufteilung: Die Pausen dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
  • Keine Dauerarbeit: Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten.
  • Ruhezeit: Nach Arbeitsende müssen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhe folgen.

Wichtig ist ein Detail, das in der Praxis oft übersehen wird: Die Pausen müssen im Voraus feststehen. Es reicht nicht, wenn Mitarbeiter irgendwann im Laufe der Schicht kurz unterbrechen. Lege Pausenzeiten oder zumindest einen festen Rahmen im Dienstplan fest.

Sonn- und Feiertagsruhe

Der wöchentliche Ruhetag ist grundsätzlich der Sonntag. Das Arbeitszeitgesetz sichert die Sonn- und Feiertagsruhe durch ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot ab. Arbeit an diesen Tagen ist nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa in Branchen, deren Betrieb nicht unterbrochen werden kann.

Wenn du Sonntagsarbeit einplanst, musst du die Ausnahmetatbestände des Gesetzes genau prüfen und Ersatzruhetage gewähren. Gerade in Gastronomie, Pflege und Handel ist das ein häufiger Prüfpunkt der Aufsichtsbehörden.

Aufzeichnung und Bußgelder

Nach dem Wortlaut des Gesetzes musst du die Arbeitszeit aufzeichnen, die über acht Stunden werktäglich hinausgeht, und diese Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren. Das Bundesarbeitsministerium weist aber darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 13. September 2022 eine Pflicht zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit festgestellt hat.

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sind kein Kavaliersdelikt. Für viele Ordnungswidrigkeiten sieht das Gesetz eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro vor. Hinzu kommen Haftungsrisiken, wenn übermüdete Mitarbeiter Unfälle verursachen.

Eine vollständige Zeiterfassung schützt dich auch selbst. Bei Streit über Überstunden oder bei einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde kannst du mit sauberen Daten belegen, dass du die Grenzen eingehalten hast. Fehlen die Aufzeichnungen, stehst du argumentativ schwach da.

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes

Die Koalition aus Union und SPD hat sich vorgenommen, das Arbeitszeitgesetz flexibler zu machen. Der Referentenentwurf aus dem Arbeitsministerium zeigt, wie das aussehen könnte. Er ist aber eine interne Arbeitsfassung und kann sich im weiteren Verfahren noch deutlich ändern.

Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit

Kern der Reform ist die Abkehr vom starren Achtstundentag. Statt einer täglichen Grenze soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit möglich werden. Die Durchschnittsgrenze von 48 Stunden pro Woche bleibt dabei bestehen, weil sie auch europarechtlich vorgegeben ist.

Der Haken für viele Mittelständler: Nach dem Entwurf soll die neue Flexibilität nur gelten, wenn ein Tarifvertrag oder eine darauf gestützte Betriebsvereinbarung sie erlaubt. Tarifungebundene Betriebe würden weiter nach den heutigen Tagesgrenzen arbeiten. Verbände des Handwerks und der Arbeitgeber kritisieren diese Kopplung deutlich.

Für tarifgebundene Betriebe könnte das neue Arbeitszeitgesetz Modelle erleichtern, die heute an der Zehn-Stunden-Grenze scheitern. Denkbar wären längere Einsätze an einzelnen Tagen, etwa bei Montage, Messen oder saisonalen Spitzen, solange die Wochengrenze im Durchschnitt eingehalten wird. Wie weit diese Spielräume reichen, hängt vom finalen Gesetzestext und den Tarifverträgen ab.

Elektronische Zeiterfassung

Der zweite große Baustein ist die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sollen am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufgezeichnet werden. Für kleinere Betriebe sieht der Entwurf gestaffelte Übergangsfristen vor, Kleinstbetriebe sollen von der elektronischen Form befreit bleiben.

Vertrauensarbeitszeit soll möglich bleiben, verlangt aber ebenfalls eine Dokumentation. Wie du die Zeiterfassung schon heute pragmatisch umsetzt, beschreibt unser Leitfaden zur Arbeitszeiterfassung.

Mehr Gesundheitsschutz durch die Tarifpartner

Wer länger als acht Stunden am Tag arbeiten lässt, soll nach dem Entwurf zusätzliche Schutzregeln vereinbaren. Gemeint sind etwa Grenzen für mehrere lange Arbeitstage hintereinander und ausreichende Ruhezeiten. Die Tarifpartner müssten diese Regeln über den heutigen gesetzlichen Standard hinaus festlegen.

Verfahrensstand: Wann kommt das neue Arbeitszeitgesetz?

Ein festes Datum für das neue Arbeitszeitgesetz gibt es nicht. Der Koalitionsausschuss hat das Thema im Sommer ausdrücklich ausgeklammert, weil Union und SPD sich bei der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der Zeiterfassung nicht einigen konnten. Ohne Kabinettsbeschluss beginnt auch kein parlamentarisches Verfahren.

Ursprünglich war ein zügiges Inkrafttreten im Gespräch. Ob ein solcher Zeitplan noch hält, ist offen. Selbst nach einem Kabinettsbeschluss müssten Bundestag und Bundesrat beraten, und Änderungen am Entwurf gelten als wahrscheinlich.

Für deine Planung heißt das: Rechne nicht mit einer schnellen Entlastung. Setze stattdessen auf Maßnahmen, die unter dem heutigen und unter einem reformierten Arbeitszeitgesetz gleichermaßen funktionieren.

Diese Meilensteine solltest du in den kommenden Monaten verfolgen, um rechtzeitig reagieren zu können:

  • Einigung in der Koalition: Ohne Kompromiss zu Höchstarbeitszeit und Zeiterfassung bleibt der Entwurf liegen.
  • Kabinettsbeschluss: Erst dann liegt ein offizieller Regierungsentwurf vor, an dem du dich orientieren kannst.
  • Parlamentarisches Verfahren: Bundestag und Bundesrat können Fristen und Ausnahmen noch verschieben.
  • Übergangsfristen: Sie entscheiden, wie viel Zeit dein Betrieb für die Umstellung der Zeiterfassung bekommt.

Was das Arbeitszeitgesetz für Betriebe ohne Tarifvertrag bedeutet

Bleibt es beim Tarifvorbehalt, profitieren nur tarifgebundene Unternehmen direkt von der Reform. Für alle anderen ändert sich bei der Höchstarbeitszeit nichts. Trotzdem hast du schon heute mehr Spielraum, als viele annehmen.

Flexibilität im geltenden Recht nutzen

Das geltende Arbeitszeitgesetz erlaubt bereits Tage mit bis zu zehn Stunden, solange der Durchschnitt stimmt. Mit klug geplanten Ausgleichszeiträumen kannst du Auftragsspitzen abfangen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Diese Instrumente helfen dir dabei:

  • Arbeitszeitkonten: Plus- und Minusstunden werden über mehrere Monate ausgeglichen.
  • Gleitzeit: Mitarbeiter verteilen ihre Arbeitszeit innerhalb fester Rahmenzeiten selbst.
  • Schichtmodelle: Längere Schichten an einzelnen Tagen, kürzere oder freie Tage zum Ausgleich.
  • Verdichtete Wochen: Modelle wie die Vier-Tage-Woche lassen sich im Rahmen der Zehn-Stunden-Grenze gestalten.

Ein Rechenbeispiel zeigt den Spielraum: Arbeitet dein Team in einer Auftragsspitze mehrere Wochen lang zehn Stunden pro Werktag, musst du diese Mehrarbeit innerhalb des Ausgleichszeitraums durch kürzere Tage oder freie Tage ausgleichen. Am Ende darf der Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht übersteigen. Plane den Ausgleich deshalb gleich mit, statt ihn später nachzuholen.

Homeoffice und mobile Arbeit

Das Arbeitszeitgesetz gilt auch am Küchentisch. Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit sind im Homeoffice genauso einzuhalten wie im Betrieb. Schwierig wird es bei der Erreichbarkeit am Abend: Wer nach Feierabend noch E-Mails bearbeitet, arbeitet und unterbricht nach verbreiteter Auffassung die Ruhezeit.

Lege deshalb klare Regeln fest, wann Mitarbeiter erreichbar sein müssen und wann nicht. Kommuniziere diese Regeln vor allem an Führungskräfte, denn sie setzen mit späten Nachrichten oft unbewusst den Takt. Eine saubere Zeiterfassung im Homeoffice schützt dich zusätzlich bei Streitigkeiten über Überstunden.

Tarifbindung als strategische Frage

Kommt die Reform mit Tarifvorbehalt, wird die Tarifbindung zu einer strategischen Entscheidung. Ein Verbandsbeitritt oder ein Haustarifvertrag bringt Flexibilität, aber auch Bindung bei Löhnen und Arbeitsbedingungen. Wäge diese Frage erst ab, wenn der finale Gesetzestext vorliegt.

Prüfe außerdem, ob in deiner Branche bereits ein Tarifvertrag mit abweichenden Regeln zur Arbeitszeit existiert. Schon das heutige Arbeitszeitgesetz erlaubt den Tarifpartnern in bestimmten Grenzen Abweichungen, etwa bei Ausgleichszeiträumen. Ein Gespräch mit deinem Arbeitgeberverband oder deiner Kammer klärt, welche Optionen für dich offenstehen.

Rechne dabei realistisch: Die Flexibilität aus einem reformierten Arbeitszeitgesetz wirkt nur, wenn deine Aufträge tatsächlich lange Tage erfordern. Für viele Betriebe reichen die heutigen Instrumente aus, wenn sie konsequent genutzt werden.

Arbeitszeitgesetz: Was du jetzt vorbereiten solltest

Unabhängig vom Ausgang der Reform kannst du einige Schritte schon jetzt angehen. Sie verringern dein Risiko bei Kontrollen und machen dich bereit für neue Regeln:

  1. Arbeitszeiten vollständig erfassen: Dokumentiere Beginn, Ende und Pausen aller Beschäftigten, nicht nur die Überstunden.
  2. System prüfen: Kläre, ob deine Zeiterfassung elektronisch und taggleich funktioniert.
  3. Dienstpläne kontrollieren: Prüfe Ruhezeiten zwischen Spät- und Frühschichten und die Einhaltung der Pausen.
  4. Führungskräfte schulen: Wer Schichten plant, muss die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes kennen.
  5. Betriebsrat einbinden: Bei der Einführung technischer Zeiterfassung hat er Mitbestimmungsrechte.

Plane für die Zeiterfassung auch ein Budget ein. Ob Terminal, App oder Modul in der Lohnsoftware: Die Einführung kostet Zeit für Auswahl, Einrichtung und Schulung. Wer jetzt startet, kann in Ruhe testen, statt unter Fristdruck zu entscheiden.

Prüfe zudem deine Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen auf Klauseln zur Vertrauensarbeitszeit. Sie bleiben zulässig, brauchen aber eine verlässliche Dokumentation im Hintergrund.

Fazit: Arbeitszeitgesetz im Blick behalten

Das Arbeitszeitgesetz gilt 2026 unverändert: acht Stunden pro Werktag, bis zu zehn mit Ausgleich, elf Stunden Ruhezeit und feste Pausen. Die geplante Reform würde vor allem tarifgebundenen Betrieben mehr Flexibilität bringen und die elektronische Zeiterfassung vorschreiben. Wann und in welcher Form sie kommt, ist offen.

Nutze die Zeit, um deine Zeiterfassung und Dienstplanung sauber aufzustellen. Damit erfüllst du schon heute die Rechtsprechung und bist auf das neue Gesetz vorbereitet. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

FAQ: Häufige Fragen zu Arbeitszeitgesetz

Welche Änderungen bringt das Arbeitszeitgesetz 2026?

Bisher keine. Stand Oktober 2026 gilt das Arbeitszeitgesetz unverändert. Ein Referentenentwurf des Arbeitsministeriums sieht eine wöchentliche Höchstarbeitszeit über Tarifverträge und eine elektronische Zeiterfassung vor. Weil sich die Koalition nicht einig ist, fehlt der Kabinettsbeschluss. Wann die Reform kommt, ist offen.

Wie lange darf ich laut Arbeitszeitgesetz am Tag arbeiten lassen?

Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag eingehalten werden. Danach müssen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit folgen.

Kommt der Achtstundentag durch die Reform weg?

Nicht für alle. Nach dem Entwurf soll eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit nur gelten, wenn ein Tarifvertrag oder eine darauf gestützte Betriebsvereinbarung sie erlaubt. Tarifungebundene Betriebe arbeiten weiter nach den heutigen Tagesgrenzen. Die Grenze von 48 Wochenstunden im Durchschnitt soll bestehen bleiben.

Muss ich die Arbeitszeit schon heute vollständig erfassen?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 entschieden, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit aufzeichnen müssen. Eine bestimmte Form schreibt das geltende Recht nicht vor. Die geplante Reform soll eine elektronische, taggleiche Erfassung mit Übergangsfristen und Ausnahmen für Kleinstbetriebe einführen.

Was droht bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?

Viele Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden können. Dazu zählen zu lange Arbeitszeiten, fehlende Pausen oder Ruhezeiten und mangelhafte Aufzeichnungen. Zusätzlich drohen Haftungsrisiken, wenn übermüdete Beschäftigte Unfälle verursachen.

Ressort Management

Eva Lindner

Eva Lindner schreibt im Ressort Management über Führung, Organisation, Personal und Unternehmenskultur.

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