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Aktivrente für Arbeitgeber: 2.000 Euro steuerfrei und 6 Pflichten im Lohnbüro

Die Aktivrente macht bis zu 2.000 Euro Lohn im Monat steuerfrei. Was sie für deinen Arbeitgeberanteil, die Lohnabrechnung und befristete Verträge bedeutet.

Von Sarah Winkler 10 Min. Lesezeit
Aktivrente: Konzentrierter älterer Geschäftsmann arbeitet in einem modernen Büro

Viele erfahrene Fachkräfte stehen kurz vor der Regelaltersgrenze, und genau dort setzt die Aktivrente an. Seit Januar 2026 bleibt ein Teil des Lohns steuerfrei, wenn Beschäftigte nach dem Rentenalter weiterarbeiten. Für dich als Arbeitgeber klingt das nach einem Geschenk ohne Kosten.

Ganz so einfach ist es nicht. Die Steuer sinkt für deine Beschäftigten, doch deine Beiträge zur Sozialversicherung laufen weiter. Wer die Regeln kennt, nutzt das neue Instrument gezielt für Wissenstransfer und Personalplanung, statt im Lohnbüro von Detailfragen überrascht zu werden.

Was ist die Aktivrente und seit wann gilt sie?

Die Aktivrente ist keine Rentenleistung, sondern ein Steuerfreibetrag für Arbeitslohn. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter angestellt arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Das Aktivrentengesetz gilt seit Januar 2026. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt beim Lohnsteuerabzug.

Das Bundesfinanzministerium beschreibt die Details in seinen Fragen und Antworten zur Aktivrente. Dort steht auch, dass der Freibetrag ab dem Monat gilt, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt. Aufs Jahr gerechnet ergibt das laut IHK Hannover bis zu 24.000 Euro steuerfreien Lohn.

Aktivrente im Alltag: ernster älterer Mann arbeitet am Laptop im Büro

Wer von der Aktivrente profitiert

Begünstigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die drei Bedingungen gleichzeitig erfüllen. Fehlt eine davon, greift die Steuerbefreiung nicht. Prüfe die Punkte deshalb für jede betroffene Person einzeln.

  • Regelaltersgrenze erreicht: Maßgeblich ist das gesetzliche Rentenalter, nicht ein früherer Rentenbeginn.
  • Nichtselbständige Beschäftigung: Es muss ein Arbeitsverhältnis bestehen, keine freie Mitarbeit.
  • Rentenversicherungsbeiträge: Du als Arbeitgeber führst für die Beschäftigung Beiträge zur Rentenversicherung ab.

Ob die Person bereits eine Altersrente bezieht, spielt für die Aktivrente keine Rolle. Entscheidend ist allein das Alter und die Art der Beschäftigung.

Wer ausgeschlossen bleibt

Das Gesetz zieht klare Grenzen. Laut Bundesfinanzministerium fallen folgende Gruppen nicht unter den Freibetrag:

  • Minijobs und andere geringfügige Beschäftigungen
  • Selbständige und Freiberufler
  • Beamtinnen und Beamte
  • Abgeordnete

Für Minijobs bleibt es bei der pauschalen Förderung, die ohnehin gilt. Was sich dort ab Januar ändert, liest du in unserem Überblick zum Minijob 2027. Eine Ausweitung der Aktivrente auf Selbständige ist derzeit nicht geltendes Recht.

Welchen Arbeitgeberanteil zahlst du bei der Aktivrente?

Hier liegt der häufigste Denkfehler. Die Aktivrente ist eine reine Steuerregel und lässt die Sozialversicherung unberührt. Das Bundesfinanzministerium formuliert es eindeutig: Die Aktivrente hat keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht.

Rente und Arbeitslosenversicherung

Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze zahlen in der Regel keinen eigenen Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeberanteil bleibt dagegen bestehen. Die IHK Hannover nennt 9,3 Prozent für die Rentenversicherung und 1,3 Prozent für die Arbeitslosenversicherung.

Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Bei 2.000 Euro Bruttolohn fallen allein für diese beiden Zweige 186 Euro Rentenversicherung und 26 Euro Arbeitslosenversicherung auf deiner Seite an. Dieser Betrag ändert sich durch die Aktivrente nicht.

Kranken- und Pflegeversicherung

Auch Kranken- und Pflegeversicherung laufen weiter. Hier tragen beide Seiten ihre Anteile wie bisher. Die genaue Höhe hängt vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse ab, deshalb lohnt sich ein Blick in die Abrechnung jedes Einzelfalls.

Unterm Strich verändert die Aktivrente deine Lohnkosten also kaum. Sie verändert aber, wie viel Netto bei deinen Beschäftigten ankommt. Wie sich Lohnnebenkosten insgesamt zusammensetzen, zeigt unser Beitrag zu Lohnnebenkosten beim Mindestlohn.

Was das für deine Kalkulation bedeutet

Vergleiche die Weiterbeschäftigung nicht nur mit dem Lohn, sondern mit den Kosten einer Neubesetzung. Eine offene Stelle bindet Zeit in Recruiting, Auswahl und Einarbeitung. Dazu kommt das Risiko, dass neue Kräfte das Unternehmen nach kurzer Zeit wieder verlassen.

Eine erfahrene Kraft, die ein bis zwei Jahre länger bleibt, verursacht dagegen planbare Kosten. Sie kennt Abläufe, Kunden und Systeme und braucht keine Einarbeitung. Rechne beide Varianten ehrlich durch, bevor du ein Angebot machst.

  • Direkte Kosten: Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • Indirekte Kosten: Ausfallzeiten, Einarbeitung, Fehler in der Übergangsphase
  • Nutzen: Kundenbeziehungen, Prozesswissen und Entlastung jüngerer Teammitglieder

Option für Beschäftigte: freiwillig Rentenpunkte sammeln

Beschäftigte nach der Regelaltersgrenze können auf ihre Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten. Dann zahlen sie wieder einen eigenen Beitrag und erhöhen damit ihre spätere Rente. Diese Entscheidung trifft die Person selbst, du setzt sie in der Abrechnung um.

Weise interessierte Mitarbeitende auf diese Möglichkeit hin, ohne sie zu beraten. Für die individuelle Bewertung ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner.

Aktivrente in der Lohnabrechnung: Das musst du umsetzen

Einen Antrag brauchen deine Beschäftigten nicht. Du berücksichtigst den Freibetrag selbst beim Lohnsteuerabzug und senkst damit den steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das verlangt saubere Stammdaten und eine Abrechnungssoftware, die die Aktivrente abbildet.

  1. Geburtsdaten prüfen: Ermittle für alle Beschäftigten ab 63 das Datum, an dem sie die Regelaltersgrenze erreichen.
  2. Startmonat festlegen: Der Freibetrag greift ab dem Folgemonat, nicht schon im Geburtstagsmonat.
  3. Beschäftigungsart klären: Schließe Minijobs, freie Mitarbeit und Werkverträge aus.
  4. Weitere Arbeitgeber erfragen: Der Freibetrag darf beim Lohnsteuerabzug nicht parallel in mehreren Dienstverhältnissen genutzt werden.
  5. Software aktualisieren: Stimme mit deinem Lohnbüro ab, ob das Programm die Aktivrente korrekt verarbeitet.
  6. Bescheinigung vorbereiten: Für 2026 trägst du den Betrag in der Lohnsteuerbescheinigung in einer frei belegbaren Zeile mit der Beschreibung „SteuerfreibetragAktivrente“ ein.

Gerade Punkt vier birgt Fehlerpotenzial. Arbeitet jemand bei zwei Unternehmen, sollte klar geregelt sein, wo der Freibetrag beim Lohnsteuerabzug läuft. Halte die Auskunft der beschäftigten Person schriftlich fest.

Typische Fehlerquellen im Lohnbüro

In der Praxis entstehen Probleme selten beim Grundprinzip, sondern an den Rändern. Achte besonders auf diese Situationen:

  • Der Freibetrag wird zu früh angesetzt, weil der Geburtstagsmonat statt des Folgemonats zählt.
  • Ein Minijob wird versehentlich wie eine reguläre Beschäftigung behandelt.
  • Einmalzahlungen wie Boni werden ohne Rücksprache mit dem Steuerberater einbezogen.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden irrtümlich mit gekürzt.

Zusammenarbeit mit Lohnbüro und Steuerberatung

Viele Mittelständler lagern die Abrechnung aus. Dann liegt die Umsetzung zwar beim Dienstleister, die Verantwortung für korrekte Angaben aber bei dir. Liefere deshalb vollständige Stammdaten und informiere frühzeitig, wenn jemand die Altersgrenze erreicht.

Vereinbare einen festen Prozess, etwa eine Meldung drei Monate vor dem Stichtag. So bleibt Zeit, Rückfragen zu klären und den ersten Abrechnungsmonat zu prüfen. Kontrolliere die erste Abrechnung mit Freibetrag gemeinsam mit der betroffenen Person.

Befristete Weiterbeschäftigung nach der Regelaltersgrenze

Zeitgleich mit der Aktivrente ist eine arbeitsrechtliche Erleichterung in Kraft getreten. Bisher scheiterte eine sachgrundlose Befristung mit eigenen früheren Beschäftigten oft am Vorbeschäftigungsverbot. Für Menschen nach der Regelaltersgrenze gilt nun eine Ausnahme.

Laut IHK Hannover darfst du ehemalige Beschäftigte sachgrundlos befristet weiterbeschäftigen, insgesamt bis zu acht Jahre und mit bis zu zwölf Befristungen. Das schafft Spielraum für Übergangsmodelle, in denen erfahrene Kräfte Projekte abschließen oder Nachfolger einarbeiten.

So nutzt du Aktivrente und Befristung gemeinsam

Beide Regeln ergänzen sich. Die Aktivrente macht Weiterarbeit für Beschäftigte finanziell attraktiver, die neue Befristungsmöglichkeit gibt dir Planungssicherheit. Daraus lassen sich klare Modelle ableiten.

  • Wissenstransfer: Eine erfahrene Fachkraft arbeitet befristet in Teilzeit weiter und begleitet die Nachfolge.
  • Projektverträge: Du bindest Spezialisten für ein konkretes Vorhaben mit festem Enddatum.
  • Saisonspitzen: Ehemalige Beschäftigte springen in Hochphasen ein, ohne dass du neu rekrutieren musst.

Für dich als Arbeitgeber ist das eine echte Erleichterung. Du musst nicht mehr zwischen einem unbefristeten Vertrag und dem kompletten Abschied wählen. Stattdessen kannst du die Zusammenarbeit in überschaubaren Etappen planen und regelmäßig gemeinsam entscheiden, ob es weitergeht.

Prüfe Befristungen trotzdem sorgfältig. Formfehler können dazu führen, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Lass Musterverträge im Zweifel arbeitsrechtlich prüfen.

Weiterarbeit im Alter gut organisieren

Steuerliche Anreize allein halten niemanden im Betrieb. Entscheidend ist, ob Arbeitszeit, Aufgaben und Arbeitsumfeld zur Lebensphase passen. Viele Beschäftigte wollen nach dem Rentenalter weiterarbeiten, aber nicht mehr in Vollzeit und nicht mehr mit voller Führungsverantwortung.

Arbeitszeitmodelle mit Augenmaß

Teilzeit ist das naheliegende Modell, aber nicht das einzige. Denkbar sind auch feste Projekttage, eine Viertagewoche oder saisonale Einsätze. Wichtig ist, dass du die Vereinbarung schriftlich fixierst und klar regelst, wer welche Aufgaben übernimmt.

Plane außerdem Vertretungen ein. Wer weniger Stunden arbeitet, ist seltener erreichbar, und Kunden sollten nicht auf Antworten warten müssen. Ein festes Tandem aus erfahrener und jüngerer Kraft löst dieses Problem meist elegant.

Gesundheit und Arbeitsplatz

Mit dem Alter ändern sich Anforderungen an Ergonomie, Pausen und Belastung. Eine Gefährdungsbeurteilung, die das berücksichtigt, schützt Beschäftigte und dich als Arbeitgeber. Oft reichen kleine Anpassungen wie ein höhenverstellbarer Tisch, bessere Beleuchtung oder weniger Nachtschichten.

Wissenstransfer verbindlich planen

Der größte Wert erfahrener Kräfte liegt in ihrem Wissen. Damit es im Unternehmen bleibt, braucht es einen Plan mit Zielen und Terminen. Diese Bausteine haben sich bewährt:

  1. Kritisches Wissen identifizieren: Welche Kunden, Maschinen oder Prozesse kennt nur diese Person?
  2. Nachfolge benennen und gemeinsame Termine fest im Kalender verankern.
  3. Wissen dokumentieren, etwa in Checklisten, kurzen Videos oder einem internen Wiki.
  4. Übergabe regelmäßig überprüfen und offene Punkte nachsteuern.

Warum sich die Aktivrente für dein Unternehmen lohnen kann

Die Aktivrente senkt deine Kosten nicht direkt, sie verschiebt aber die Verhandlungslage. Wenn mehr vom Brutto bei deinen Beschäftigten ankommt, wird Weiterarbeit attraktiv, ohne dass du das Gehalt erhöhen musst. In Zeiten knapper Fachkräfte ist das ein echter Hebel.

Erfahrene Mitarbeitende kennen Kunden, Prozesse und Eigenheiten deiner Produkte. Dieses Wissen geht beim Renteneintritt oft unstrukturiert verloren. Mehr Ansätze dazu findest du in unserem Beitrag zum Fachkräftemangel.

So sprichst du das Thema im Team an

Viele Beschäftigte kennen die neue Regel nur aus den Nachrichten. Ein kurzes, sachliches Gespräch zwei bis drei Jahre vor dem Rentenalter schafft Klarheit für beide Seiten. Frag nach Wünschen zu Arbeitszeit, Aufgaben und Dauer, bevor du ein Angebot machst.

Ein guter Rahmen ist das jährliche Mitarbeitergespräch. Dort lässt sich offen klären, wie lange jemand bleiben möchte und unter welchen Bedingungen. Wichtig ist, dass niemand das Gefühl bekommt, aus dem Betrieb gedrängt zu werden.

Bleib dabei bei den Fakten und vermeide steuerliche Einzelberatung. Verweise für persönliche Fragen an die Lohnsteuerhilfe, einen Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Fazit: Aktivrente als Personalinstrument nutzen

Die Aktivrente ist vor allem ein Steuervorteil für deine Beschäftigten. Deine Arbeitgeberanteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bleiben bestehen. Dafür bekommst du ein starkes Argument, um erfahrene Kräfte länger zu halten.

Richte die Lohnabrechnung sauber ein, dokumentiere Mehrfachbeschäftigungen und kombiniere die Aktivrente mit der neuen Befristungsoption. Offene Detailfragen, etwa zu Einmalzahlungen, solltest du im Einzelfall klären. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

FAQ: Häufige Fragen zu Aktivrente

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag für Arbeitslohn. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter angestellt arbeitet, kann seit Januar 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Es handelt sich nicht um eine Rentenleistung. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt beim Lohnsteuerabzug, ein Antrag ist nicht nötig.

Welchen Arbeitgeberanteil zahlst du bei der Aktivrente?

Die Aktivrente ändert nichts an der Sozialversicherung. Als Arbeitgeber zahlst du weiterhin deinen Anteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, laut IHK Hannover 9,3 und 1,3 Prozent, auch wenn die beschäftigte Person dort keinen eigenen Beitrag zahlt. Kranken- und Pflegeversicherung tragen beide Seiten wie bisher.

Wer ist von der Aktivrente ausgeschlossen?

Nicht begünstigt sind Minijobs und andere geringfügige Beschäftigungen, Selbständige und Freiberufler, Beamtinnen und Beamte sowie Abgeordnete. Voraussetzung ist eine nichtselbständige Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge abführt. Ob die Person bereits Altersrente bezieht, spielt dagegen keine Rolle für den Freibetrag.

Ab wann gilt der Freibetrag für eine beschäftigte Person?

Der Freibetrag greift ab dem Monat, der auf das Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze folgt. Im Geburtstagsmonat selbst gilt er noch nicht. Ermittle deshalb frühzeitig für alle älteren Beschäftigten das genaue Datum und hinterlege es in der Lohnabrechnung, damit der Lohnsteuerabzug korrekt läuft und keine Korrekturen nötig werden.

Darfst du Rentner befristet weiterbeschäftigen?

Ja. Seit Januar 2026 gilt für Beschäftigte nach der Regelaltersgrenze eine Ausnahme vom Vorbeschäftigungsverbot. Du darfst auch frühere eigene Mitarbeitende sachgrundlos befristet einstellen, insgesamt bis zu acht Jahre mit bis zu zwölf Befristungen. Achte auf die Schriftform und lass Musterverträge im Zweifel arbeitsrechtlich prüfen.

Ressort Aktuelles

Sarah Winkler

Sarah Winkler schreibt im Ressort Aktuelles über die wichtigsten Nachrichten und Entwicklungen für Entscheider im Mittelstand – kompakt eingeordnet.

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