Krankschreibung ab dem ersten Tag: 7 Fakten, ab wann sie gilt
Die Krankschreibung ab dem ersten Tag ist angekündigt, aber noch nicht gültig. Was Arbeitgeber heute schon verlangen dürfen und wie sie sich vorbereiten.
Die Krankschreibung ab dem ersten Tag ist seit dem Sommer eines der meistdiskutierten Personalthemen im Mittelstand. Viele Beschäftigte fragen, ob sie schon ab Oktober am ersten Krankheitstag ein Attest brauchen. Viele Arbeitgeber fragen, ob sie das jetzt verlangen dürfen oder sogar müssen.
Die kurze Antwort: Du darfst schon heute, du musst aber nicht. Die geplante Pflicht für alle ist politisch angekündigt, aber noch kein geltendes Recht. In diesem Beitrag erfährst du, was aktuell gilt, was die Koalition vorhat und wie du deinen Betrieb vorbereitest.
Kurz erklärt: Eine Krankschreibung ab dem ersten Tag bedeutet, dass Beschäftigte schon für den ersten Fehltag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Gesetzlich ist sie heute erst nötig, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber können sie aber bereits jetzt früher verlangen. Eine allgemeine Pflicht ab Tag eins ist geplant, aber nicht in Kraft.
Krankschreibung ab dem ersten Tag: Ab wann ist sie gültig?
Stand 1. Oktober 2026 gilt weiterhin die bisherige Regel aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Eine neue, für alle verbindliche Krankschreibung ab dem ersten Tag gibt es noch nicht. Die Koalition hat das Vorhaben im Juli angekündigt, ein beschlossenes Gesetz liegt nicht vor.
Das heißt für dich: Solange der Bundestag nichts verabschiedet hat und das Gesetz nicht im Bundesgesetzblatt steht, ändert sich an der Rechtslage nichts. Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten hat die Bundesregierung bisher nicht festgelegt. Behandle alle Termine, die in Medien kursieren, deshalb als Prognose und nicht als Frist.
Was heute gilt
Nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes müssen Beschäftigte ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Eine ärztliche Bescheinigung ist erst fällig, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Sie muss dann spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorliegen.
Entscheidend ist der Zusatz im selben Paragrafen: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Bescheinigung früher zu verlangen. Diese Option existiert seit Jahren und wird in vielen Betrieben bereits genutzt, meist gezielt und nicht flächendeckend.
Was die Koalition plant
Laut Regierungspressekonferenz vom 3. Juli 2026 will die Koalition eine verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag einführen und die telefonische Krankschreibung abschaffen. Die genaue Ausgestaltung bleibt ausdrücklich dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Ausnahmen durch Tarifverträge oder betriebliche Regelungen sind im Gespräch.
Innerhalb der Regierung gibt es zudem hörbare Zweifel am Nutzen der Maßnahme. Ob, wann und in welcher Form die neue Krankschreibung kommt, ist damit offen. Plane also mit Szenarien statt mit einem festen Stichtag.
Was das Entgeltfortzahlungsgesetz zur Krankschreibung regelt
Bevor du interne Regeln änderst, lohnt sich ein klarer Blick auf die Pflichten beider Seiten. Viele Konflikte entstehen, weil Anzeige und Nachweis verwechselt werden.
- Anzeigepflicht: Die Krankmeldung muss sofort erfolgen, also in der Regel vor Arbeitsbeginn am ersten Tag. Sie gilt unabhängig von jeder Krankschreibung.
- Nachweispflicht: Die ärztliche Bescheinigung ist gesetzlich erst ab einer Dauer von mehr als drei Kalendertagen nötig.
- Früheres Verlangen: Du kannst den Nachweis schon für den ersten Tag fordern, im Einzelfall oder als allgemeine Regel.
- Folgebescheinigung: Dauert die Erkrankung länger als bescheinigt, braucht es eine neue ärztliche Feststellung.
Bei gesetzlich Versicherten läuft der Nachweis heute über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Praxis übermittelt die Daten an die Krankenkasse, du rufst sie dort ab. Die Beschäftigten müssen sich die Arbeitsunfähigkeit aber weiterhin ärztlich feststellen lassen.
Für Privatversicherte und einige Sonderfälle gilt das elektronische Verfahren nicht. Sie legen die Bescheinigung weiterhin auf Papier oder als Scan vor. Halte für beide Wege einen klaren Ablauf bereit, damit nichts liegen bleibt. Lege auch fest, wer die Unterlagen vertraulich ablegt und wann sie gelöscht werden.
Anzeige ist nicht gleich Nachweis
Eine Mail an die Teamleitung erfüllt die Anzeigepflicht, ersetzt aber keine Krankschreibung. Umgekehrt entbindet ein Arztbesuch nicht von der Pflicht, sich rechtzeitig abzumelden. Kommuniziere diesen Unterschied klar, denn er ist die häufigste Quelle für Abmahnungen und Streit.
Krankschreibung ab Tag eins heute schon anordnen: Wie geht das?
Du musst nicht auf den Gesetzgeber warten, wenn du eine frühere Krankschreibung willst. Die Frage ist eher, ob das in deinem Betrieb sinnvoll ist und wie du es rechtssicher umsetzt.
Im Einzelfall
Fällt dir bei einzelnen Beschäftigten ein auffälliges Muster auf, etwa wiederholte Kurzerkrankungen an Brückentagen, kannst du von dieser Person eine Krankschreibung ab dem ersten Tag verlangen. Nach der Rechtsprechung brauchst du dafür keine besondere Begründung. Achte trotzdem auf eine sachliche, dokumentierte Ansprache und vermeide jeden Eindruck von Schikane.
Als allgemeine Regel im Betrieb
Willst du die Krankschreibung ab Tag eins für alle oder für ganze Abteilungen einführen, betrifft das die Ordnung im Betrieb. Gibt es einen Betriebsrat, hat er dabei ein Mitbestimmungsrecht. Ohne Beteiligung des Betriebsrats riskierst du, dass die Anordnung unwirksam ist.
Prüfe außerdem bestehende Arbeitsverträge und Tarifverträge. Manche enthalten eigene Regelungen zur Nachweisfrist, die du nicht einseitig verschärfen kannst.
Stell dir ein typisches Szenario vor: In einem Team häufen sich Ausfälle am Montag. Statt alle Beschäftigten zu verpflichten, sprichst du gezielt mit den Betroffenen und forderst nur dort einen früheren Nachweis. Das wirkt, ohne die übrigen Kolleginnen und Kollegen zu verärgern.
Telefonische und digitale Krankschreibung: Was sich ändern könnte
Seit Ende 2023 können Ärztinnen und Ärzte bei leichten Erkrankungen und bekannten Patienten auch nach einem Telefonat krankschreiben. Genau diese Möglichkeit soll nach den Plänen der Koalition entfallen. Die Videosprechstunde soll dagegen erhalten bleiben und sogar gestärkt werden.
Nach Angaben aus der Regierungspressekonferenz erlaubt eine Videosprechstunde derzeit eine Krankschreibung von bis zu sieben Tagen bei bekannten und bis zu drei Tagen bei neuen Patienten. Für dich als Arbeitgeber ändert der Weg zur Bescheinigung wenig. Relevant ist, dass eine gültige ärztliche Feststellung vorliegt.
Was das für den Arbeitsalltag bedeutet
Kommt die Pflicht ab dem ersten Tag, steigt der Druck auf Arztpraxen. Beschäftigte mit einem leichten Infekt verbringen dann womöglich mehr Zeit im Wartezimmer. Die Regierung hat betont, dass niemand am ersten Tag zum Arzt muss, sondern die Bescheinigung nachreichen kann. Die Details sind aber offen.
Gerade bei knappen Teams, wie sie viele Betriebe wegen des Fachkräftemangels kennen, solltest du Ausfälle nicht nur kontrollieren, sondern auch Vertretung organisieren.
So bereitest du deinen Betrieb auf die neue Krankschreibung vor
Ob die Reform kommt oder nicht: Ein sauberer Prozess für Krankmeldungen spart dir Ärger und Verwaltungsaufwand. Diese Schritte kannst du jetzt umsetzen.
- Bestandsaufnahme: Prüfe, was Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge heute zur Krankschreibung regeln.
- Daten auswerten: Schau dir an, ob Kurzerkrankungen in deinem Betrieb tatsächlich ein Problem sind, bevor du Regeln verschärfst.
- Prozess klären: Lege fest, wer Krankmeldungen annimmt, wer die eAU abruft und wie Vertretungen informiert werden.
- Betriebsrat einbinden: Sprich frühzeitig über mögliche Änderungen, statt nach Inkrafttreten unter Zeitdruck zu verhandeln.
- Führungskräfte schulen: Erkläre deinen Teamleitungen, was sie verlangen dürfen und wie sie Rückkehrgespräche fair führen.
- Kommunikation vorbereiten: Formuliere eine kurze Info für die Belegschaft, die du bei einer Gesetzesänderung sofort verschicken kannst.
Halte den Ablauf dabei schlank. Jede zusätzliche Meldestufe kostet Zeit, und gerade beim Bürokratieabbau im Betrieb zählt jeder vermiedene Formularschritt.
Denke außerdem an die Vertretungsplanung. Lege für jede Schlüsselrolle fest, wer kurzfristig einspringt und wo die wichtigsten Informationen liegen. Ein gepflegtes Übergabedokument oder ein gemeinsames Teamlaufwerk hilft mehr als jede Nachweisregel, wenn plötzlich jemand fehlt.
Prüfe auch deine Rückkehrgespräche. Ein kurzes, wertschätzendes Gespräch nach längerer Abwesenheit zeigt Interesse am Menschen und deckt zugleich auf, ob Arbeitsbelastung oder Konflikte im Team hinter häufigen Ausfällen stecken. Solche Ursachen löst keine Bescheinigung.
Vertrauen statt Generalverdacht
Eine flächendeckende Krankschreibung ab dem ersten Tag sendet ein Signal an die Belegschaft. Wer sie ohne Anlass einführt, riskiert, dass sich loyale Beschäftigte unter Generalverdacht fühlen. Besser wirkt oft eine gezielte Regel für auffällige Einzelfälle, kombiniert mit guten Arbeitsbedingungen.
Flexible Modelle können helfen, kurze Ausfälle abzufedern. Wer sich leicht angeschlagen fühlt, aber arbeitsfähig ist, arbeitet in manchen Rollen von zu Hause aus. Wie das gelingt, zeigt unser Beitrag zu hybriden Arbeitsmodellen. Wichtig: Wer arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, arbeitet nicht, auch nicht im Homeoffice.
Lohnt sich eine Krankschreibung ab Tag eins für deinen Betrieb?
Die Debatte wird oft mit dem Argument hoher Krankenstände geführt. Für deinen Betrieb zählt aber nicht der bundesweite Durchschnitt, sondern deine eigene Lage. Wäge deshalb nüchtern ab, was eine frühere Nachweispflicht bringt und was sie kostet.
Mögliche Vorteile
- Klare Regeln: Alle wissen, ab wann ein Nachweis nötig ist, und Diskussionen im Einzelfall werden seltener.
- Weniger Missbrauch: Bei auffälligen Mustern wirkt eine frühe Nachweispflicht disziplinierend.
- Bessere Planung: Eine ärztliche Einschätzung zur voraussichtlichen Dauer hilft dir, Vertretungen früher zu organisieren.
Mögliche Nachteile
- Längere Ausfälle: Wer wegen eines leichten Infekts zum Arzt muss, wird womöglich gleich für mehrere Tage krankgeschrieben.
- Mehr Aufwand: Personalabteilung und Teamleitungen verwalten mehr Bescheinigungen und Rückfragen.
- Vertrauensverlust: Leistungsträger empfinden eine pauschale Kontrolle schnell als Misstrauen.
- Ansteckungsrisiko: Volle Wartezimmer und Präsentismus können Erkrankungen eher verbreiten als verhindern.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. In Betrieben mit sehr wenigen Kurzerkrankungen bringt eine strenge Krankschreibung ab dem ersten Tag kaum Nutzen, kostet aber Stimmung. In Bereichen mit spürbaren Problemen kann eine gezielte, transparent begründete Regel sinnvoll sein.
Was passiert, wenn der Nachweis fehlt?
Legen Beschäftigte eine verlangte Bescheinigung nicht vor, darfst du die Entgeltfortzahlung zurückhalten, solange der Nachweis fehlt. Das Gesetz gibt dir hier ein Leistungsverweigerungsrecht. Reicht die Person die Krankschreibung nach, musst du das Entgelt für die nachgewiesenen Tage nachzahlen.
Wiederholte Verstöße gegen Melde- und Nachweispflichten können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, bis hin zur Abmahnung. Bevor du diesen Weg gehst, lohnt sich ein klärendes Gespräch. Oft steckt hinter einer fehlenden Bescheinigung kein Vorsatz, sondern Unklarheit über den Ablauf oder ein Problem bei der eAU-Übermittlung.
Dokumentiere deshalb, wann du welche Krankschreibung verlangt hast und wie du das kommuniziert hast. Eine schriftliche Aufforderung per Mail genügt meist und schafft im Streitfall Klarheit.
Fazit: Krankschreibung ab Tag eins vorbereiten, nicht vorwegnehmen
Die Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag ist angekündigt, aber noch nicht gültig. Heute gilt die Dreitagesregel, mit der Option für Arbeitgeber, den Nachweis früher zu verlangen. Wann und wie die Reform kommt, entscheidet das Gesetzgebungsverfahren.
Nutze die Zeit, um deine Prozesse zu ordnen, den Betriebsrat einzubinden und deine Führungskräfte zu schulen. So reagierst du schnell, wenn das Gesetz kommt, und bleibst glaubwürdig, falls es anders ausfällt. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
FAQ: Häufige Fragen zu Krankschreibung
Ab wann gilt die Krankschreibung ab dem ersten Tag?
Stand Oktober 2026 gilt sie noch nicht als allgemeine Pflicht. Die Koalition hat die Reform angekündigt, ein beschlossenes Gesetz mit festem Datum gibt es aber nicht. Bis dahin bleibt es bei der Regel, dass eine ärztliche Bescheinigung erst nach mehr als drei Kalendertagen nötig ist, sofern der Arbeitgeber nichts anderes verlangt.
Darf mein Arbeitgeber heute schon eine Krankschreibung ab dem ersten Tag verlangen?
Ja. Das Entgeltfortzahlungsgesetz erlaubt dem Arbeitgeber ausdrücklich, die ärztliche Bescheinigung früher zu verlangen. Im Einzelfall ist dafür keine besondere Begründung nötig. Soll die Regel für alle Beschäftigten gelten, hat ein vorhandener Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, das du unbedingt beachten solltest.
Was ist der Unterschied zwischen Krankmeldung und Krankschreibung?
Die Krankmeldung ist die Information an den Arbeitgeber, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich. Sie muss sofort erfolgen. Die Krankschreibung ist die ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Sie ist ein Nachweis und ersetzt die rechtzeitige Meldung beim Arbeitgeber nicht.
Wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft?
Die Koalition plant, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Beschlossen ist das noch nicht, die Details sollen im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Die Videosprechstunde soll nach Angaben der Bundesregierung als digitaler Weg erhalten bleiben und sogar gestärkt werden. Bis zu einer Gesetzesänderung bleibt die bisherige Praxis bestehen.
Wie sollten sich Arbeitgeber jetzt vorbereiten?
Prüfe Verträge und Betriebsvereinbarungen, kläre den Prozess für Krankmeldungen und den Abruf der eAU und binde den Betriebsrat früh ein. Schule deine Führungskräfte und bereite eine kurze Information für die Belegschaft vor. So kannst du schnell reagieren, sobald ein Gesetz tatsächlich beschlossen ist.
