CSRD 2027: Welche Unternehmen nach dem Omnibus noch berichten müssen
Welche Unternehmen müssen CSRD berichten? Nach der Omnibus-Reform gelten neue Schwellen. Wir zeigen, wer betroffen ist, was in Deutschland offen ist und was du tun solltest.
Lange galt die CSRD als Großprojekt, das bald fast jedes mittelgroße Unternehmen in Europa erfassen würde. Viele Mittelständler haben Budgets eingeplant, Berater beauftragt und Daten gesammelt. Dann kam der Kurswechsel aus Brüssel.
Mit dem sogenannten Omnibus-Paket hat die EU den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen drastisch verkleinert. Für dich stellt sich deshalb eine einfache, aber entscheidende Frage: Gehörst du noch dazu oder nicht?
Kurz gesagt: Nach der Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 müssen ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen nach der CSRD berichten, die im Durchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz haben. Beide Schwellen müssen überschritten sein. Die meisten Mittelständler fallen damit aus der direkten Pflicht heraus.
Welche Unternehmen müssen nach der CSRD berichten?
Die neue Fassung der Bilanzrichtlinie setzt zwei harte Grenzen. Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24.02.2026 fallen Unternehmen unter die Pflicht, wenn sie durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigte im vorangegangenen Geschäftsjahr und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatzerlöse aufweisen. Erreichst du nur eine der beiden Grenzen, bist du nicht direkt berichtspflichtig.
Für Konzerne gelten die Schwellen auf konsolidierter Basis. Entscheidend ist also, ob die Gruppe als Ganzes beide Werte überschreitet. Tochtergesellschaften können durch den Konzernbericht der Mutter von einer eigenen Berichterstattung befreit sein.
Achte dabei auf die Details der Zählung. Wie Beschäftigte im Jahresdurchschnitt ermittelt werden und welche Gesellschaften zum Konzern gehören, folgt den handelsrechtlichen Regeln. Gerade bei Holdingstrukturen oder Beteiligungen im Ausland lohnt sich ein genauer Blick, denn hier entscheidet sich oft, ob du knapp über oder unter der CSRD-Grenze liegst.
Die neuen Schwellen im Überblick
- Beschäftigte: durchschnittlich mehr als 1.000 im vorangegangenen Geschäftsjahr
- Nettoumsatz: mehr als 450 Millionen Euro
- Verknüpfung: Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein
- Geltung: neue Schwellen für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2027
Was mit den bisherigen Wellen passiert
Die ursprüngliche CSRD sah eine gestaffelte Einführung vor, beginnend mit großen kapitalmarktorientierten Unternehmen. Laut der Änderungsrichtlinie gilt für Geschäftsjahre von 2024 bis 2026 eine erste Gruppe, ab 2027 greifen die neuen Schwellen. Unternehmen, die schon berichtet haben, sollten genau prüfen, ob sie künftig noch dazugehören.
Für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen, die nach dem alten Zeitplan später hätten berichten sollen, entfällt die Pflicht mit den neuen Grenzwerten weitgehend. Sie liegen meist deutlich unter beiden Schwellen.
Damit verschiebt sich der Fokus der CSRD klar auf die großen Unternehmen und Konzerne. Für den breiten Mittelstand, der sich in den vergangenen Jahren auf eine Berichtspflicht vorbereitet hat, bedeutet das eine spürbare Entlastung. Die bereits geleistete Arbeit ist trotzdem nicht verloren, denn die gesammelten Daten bleiben für Kunden und Banken wertvoll.
Wie es um die CSRD-Umsetzung in Deutschland steht
Eine EU-Richtlinie wirkt nicht direkt, sie muss in nationales Recht übertragen werden. Deutschland hat die ursprüngliche CSRD nicht fristgerecht umgesetzt. Ein Gesetzentwurf lag dem Bundestag vor, wurde aber im Lichte des Omnibus-Pakets überarbeitet.
Zum Zeitpunkt dieses Beitrags lagen uns keine bestätigten Angaben zur Verkündung des deutschen Umsetzungsgesetzes vor. Die Rechtslage ist damit in Teilen noch offen. Prüfe deshalb mit deiner Wirtschaftsprüfung, welche Fassung für dein Geschäftsjahr maßgeblich ist.
Was bis zur Umsetzung gilt
Solange das neue Gesetz nicht in Kraft ist, bleibt für bestimmte große kapitalmarktorientierte Unternehmen die bisherige nichtfinanzielle Erklärung nach dem Handelsgesetzbuch maßgeblich. Viele dieser Unternehmen orientieren sich freiwillig bereits an den europäischen Standards, um später nicht doppelt umstellen zu müssen.
Warum Abwarten trotzdem riskant ist
Die offene Rechtslage verleitet dazu, alle Vorbereitungen einzufrieren. Für Unternehmen oberhalb der neuen Schwellen wäre das ein Fehler. Ein CSRD-Bericht braucht belastbare Daten über mindestens ein volles Geschäftsjahr, eine Wesentlichkeitsanalyse und abgestimmte Prozesse mit der Prüfung. Das lässt sich nicht in wenigen Wochen nachholen.
Sinnvoll ist ein zweistufiges Vorgehen. Zuerst sicherst du die Datengrundlage, die du in jedem Szenario brauchst. Erst wenn feststeht, welche Fassung des Gesetzes gilt, investierst du in die Details des Berichtsformats. So vermeidest du Fehlinvestitionen und bleibst trotzdem handlungsfähig.
Nicht berichtspflichtig, aber trotzdem betroffen
Wer aus der CSRD-Pflicht herausfällt, ist das Thema nicht automatisch los. Große Kunden, Banken und Investoren brauchen weiterhin Nachhaltigkeitsdaten, auch von ihren Zulieferern. Der Druck kommt also nicht mehr vom Gesetzgeber, sondern aus der Wertschöpfungskette.
Der Schutzschirm für kleinere Unternehmen
Hier setzt eine wichtige Neuerung an. Die Richtlinie definiert geschützte Unternehmen: Firmen, die im Durchschnitt nicht mehr als 1.000 Beschäftigte haben. Sie dürfen Informationsanfragen berichtspflichtiger Geschäftspartner ablehnen, soweit diese über einen freiwilligen Standard hinausgehen.
In der Praxis bedeutet das: Du musst nicht jeden umfangreichen Fragebogen ausfüllen. Ein schlanker, freiwilliger Bericht nach einem anerkannten Standard reicht häufig, um Kunden zufriedenzustellen. Das spart Zeit und Geld.
Wichtig ist eine klare Kommunikation. Erkläre deinen Kunden freundlich, dass du als geschütztes Unternehmen nach dem freiwilligen Standard berichtest, und biete ihnen diese Daten aktiv an. So wirkst du kooperativ, ohne dich in Detailfragebögen zu verlieren, die eigentlich für CSRD-pflichtige Konzerne gedacht sind.
- Banken: Kreditinstitute benötigen ESG-Daten für ihr eigenes Risikomanagement und fragen sie bei Finanzierungen ab.
- Großkunden: Berichtspflichtige Abnehmer müssen Angaben zu ihrer Lieferkette machen und geben Anfragen weiter.
- Investoren: Beteiligungsgesellschaften und Fonds verlangen Kennzahlen zu Emissionen und Governance.
- Öffentliche Auftraggeber: Vergabeverfahren berücksichtigen zunehmend Nachhaltigkeitskriterien.
Viele dieser Anfragen betreffen Lieferketten und Standortentscheidungen. Wie du deine Beschaffung robuster aufstellst, beschreibt unser Beitrag über Nearshoring und Lieferketten. Nachhaltigkeitsdaten und Lieferantenstrategie gehören dabei zusammen.
Wie du deine CSRD-Betroffenheit prüfst
Die Prüfung ist schnell gemacht, wenn du strukturiert vorgehst. Nimm die Zahlen der letzten zwei Geschäftsjahre und deine Planung. So erkennst du, ob du die Schwellen dauerhaft überschreitest oder nur knapp darüber liegst.
- Konsolidierungskreis klären: Bestimme, ob du als Einzelunternehmen oder als Teil eines Konzerns betrachtet wirst.
- Beschäftigte zählen: Ermittle den Jahresdurchschnitt nach den handelsrechtlichen Regeln.
- Umsatz prüfen: Vergleiche die Nettoumsatzerlöse mit der Schwelle von 450 Millionen Euro.
- Wachstum einplanen: Prüfe, ob Zukäufe oder starkes Wachstum dich in den nächsten Jahren über die Grenzen heben.
- Kundenanforderungen erfassen: Liste auf, welche Geschäftspartner Nachhaltigkeitsdaten von dir verlangen.
Wenn du knapp unter den Schwellen liegst
Unternehmen nahe den Grenzwerten sollten vorbereitet bleiben. Ein Zukauf oder ein starkes Jahr kann die Pflicht auslösen. Es lohnt sich, Datenprozesse so aufzubauen, dass du bei Bedarf schnell auf eine vollständige Berichterstattung umschalten kannst.
Wenn du deutlich über den Schwellen liegst
Für große Unternehmen bleibt die CSRD ein Pflichtprogramm. Plane die Berichterstattung als festen Teil deines Jahresabschlusses, nicht als Sonderprojekt. Binde Finanzbereich, Personal, Einkauf und Produktion früh ein, denn die Daten entstehen dort und nicht in der Nachhaltigkeitsabteilung.
Kläre außerdem früh, welche Angaben dein Prüfer sehen will und in welcher Form. Eine enge Abstimmung vermeidet Nacharbeiten kurz vor dem Stichtag. Viele Unternehmen unterschätzen, wie viel Zeit die Dokumentation von Datenquellen und Berechnungswegen kostet.
Was die CSRD-Wende für deine Strategie bedeutet
Die Entlastung ist real, aber sie ändert nichts an den Erwartungen des Marktes. Klimarisiken, Energiepreise und Fachkräftefragen bleiben strategische Themen. Wer gute Daten hat, steuert besser, ob mit oder ohne Pflicht.
Hinzu kommt der Wettbewerb um Aufträge. Viele große Abnehmer bleiben CSRD-pflichtig und bewerten ihre Lieferanten auch nach Nachhaltigkeitskriterien. Wer hier schnell und verlässlich liefern kann, verschafft sich einen Vorteil gegenüber Konkurrenten, die das Thema nach der Reform ganz zur Seite gelegt haben.
Banken als wichtigster Treiber
Für viele Mittelständler ist die Hausbank der stärkste Impuls. Kreditinstitute müssen Klima- und Umweltrisiken in ihren Portfolios bewerten und fragen dafür Daten bei ihren Firmenkunden ab. Wer diese Angaben strukturiert vorlegt, erleichtert Kreditgespräche und kann im besten Fall bessere Konditionen verhandeln. Sprich deine Bank direkt darauf an, welche Kennzahlen sie künftig erwartet.
Nutze die gewonnene Zeit für einen pragmatischen Ansatz. Statt eines umfassenden Berichts kannst du dich auf die Kennzahlen konzentrieren, die für deine Kunden, Banken und dein eigenes Management relevant sind. Das senkt den Aufwand und erhöht den Nutzen.
- Wesentliche Kennzahlen definieren: Energieverbrauch, Emissionen, Arbeitsunfälle, Fluktuation
- Datenquellen festlegen: Wer liefert welche Zahl, in welchem Rhythmus?
- Freiwilligen Standard wählen: Ein anerkanntes Format erleichtert die Kommunikation mit Partnern.
- Verantwortung zuweisen: Eine Person koordiniert das Thema, statt es auf viele Schultern zu verteilen.
Eine saubere Datenbasis ist dafür die Voraussetzung. Unser Beitrag zur Datenstrategie im Mittelstand zeigt, wie du Datenquellen bündelst und Verantwortlichkeiten klärst. Davon profitiert nicht nur die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Gleichzeitig ist die Omnibus-Reform ein Beispiel dafür, dass Bürokratieabbau möglich ist. Welche weiteren Entlastungen sich im Betrieb heben lassen, liest du in unserem Artikel zum Bürokratieabbau im Betrieb.
Freiwillig berichten nach der CSRD-Reform
Für viele Mittelständler ist ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht der klügste Weg. Er beantwortet die Fragen von Kunden und Banken gebündelt, statt jede Anfrage einzeln zu bearbeiten. Gleichzeitig behältst du die Kontrolle darüber, welche Daten du offenlegst.
Als Orientierung dient der freiwillige Standard für kleine und mittlere Unternehmen, den das europäische Beratungsgremium EFRAG entwickelt hat. Er ist bewusst schlanker als die vollen CSRD-Standards und deckt die Angaben ab, die Geschäftspartner typischerweise anfragen. Für geschützte Unternehmen bildet er zugleich die Obergrenze dessen, was berichtspflichtige Kunden verlangen dürfen.
So startest du mit überschaubarem Aufwand
- Bestand aufnehmen: Sammle die Daten, die du ohnehin erhebst, etwa aus Energieabrechnungen, Personalstatistik und Arbeitsschutz.
- Lücken schließen: Ergänze fehlende Kennzahlen schrittweise, beginnend mit den Angaben, die deine wichtigsten Kunden verlangen.
- Bericht veröffentlichen: Stelle die Ergebnisse auf deiner Website bereit und verweise bei Anfragen darauf.
- Jährlich aktualisieren: Ein fester Rhythmus macht den Bericht glaubwürdig und reduziert den Aufwand im Folgejahr.
Ein solcher Bericht ist mehr als Pflichterfüllung. Er zwingt dich, Verbräuche und Risiken genau anzusehen, und deckt oft Einsparpotenziale auf. Gerade bei Energie und Material lohnt sich der Blick auf die Zahlen auch wirtschaftlich, unabhängig von der CSRD.
Fazit: CSRD-Pflicht nur noch für die Großen
Nach der Omnibus-Reform müssen ab dem Geschäftsjahr 2027 nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz nach der CSRD berichten. Für die meisten Mittelständler entfällt die direkte Pflicht. Kleinere Unternehmen genießen zudem Schutz vor ausufernden Datenanfragen.
Trotzdem bleiben Nachhaltigkeitsdaten gefragt, vor allem bei Banken und Großkunden. Prüfe deine Schwellenwerte, beobachte die deutsche Umsetzung und baue schlanke Datenprozesse auf. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
FAQ: Häufige Fragen zu CSRD
Welche Unternehmen müssen nach der CSRD berichten?
Nach der Richtlinie (EU) 2026/470 sind ab dem Geschäftsjahr 2027 nur Unternehmen berichtspflichtig, die im Durchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz haben. Beide Schwellen müssen überschritten werden. Für Konzerne zählt die konsolidierte Betrachtung. Die meisten Mittelständler fallen damit aus der direkten Pflicht.
Ist die CSRD in Deutschland schon umgesetzt?
Deutschland hat die ursprüngliche CSRD nicht fristgerecht umgesetzt. Ein Gesetzentwurf wurde im Bundestag beraten und an das Omnibus-Paket angepasst. Zum Zeitpunkt dieses Beitrags lagen keine bestätigten Angaben zur Verkündung vor. Prüfe den aktuellen Stand mit deiner Wirtschaftsprüfung, bevor du Entscheidungen für dein Geschäftsjahr triffst.
Was bedeutet der Schutz der Wertschöpfungskette?
Unternehmen mit durchschnittlich nicht mehr als 1.000 Beschäftigten gelten als geschützt. Sie dürfen Datenanfragen berichtspflichtiger Kunden ablehnen, soweit diese über einen freiwilligen Standard hinausgehen. So sollen kleinere Zulieferer nicht indirekt mit dem vollen Berichtsaufwand belastet werden. Ein schlanker freiwilliger Bericht reicht oft aus.
Muss ich als Mittelständler gar nichts mehr tun?
Eine gesetzliche Pflicht entfällt für die meisten Mittelständler. Banken, Großkunden und Investoren fragen aber weiterhin Nachhaltigkeitsdaten ab, etwa zu Energieverbrauch und Emissionen. Sinnvoll ist ein schlankes Kennzahlenset nach einem freiwilligen Standard. Damit beantwortest du Anfragen effizient und verbesserst gleichzeitig deine eigene Steuerung.
Wann gelten die neuen CSRD-Schwellenwerte?
Die neuen Schwellenwerte von mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz gelten laut Änderungsrichtlinie für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2027. Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2026 gelten Übergangsregeln für die erste Gruppe. Entscheidend ist zusätzlich, wie Deutschland die Vorgaben in nationales Recht überträgt.
