Tech

KI-Kennzeichnung 2026: Was seit August gilt und 5 Schritte zur Umsetzung

KI-Kennzeichnungspflicht seit August 2026: Was Artikel 50 des AI Act für Chatbots, Deepfakes und KI-Texte verlangt und wie dein Unternehmen sie in 5 Schritten umsetzt.

Von Daniel Roth 10 Min. Lesezeit
KI-Kennzeichnung prüfen: Geschäftsleute schauen gemeinsam auf einen Computermonitor

Die KI-Kennzeichnung ist seit dem Sommer 2026 keine freiwillige Geste mehr, sondern Pflicht. Mit Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung greifen Transparenzregeln für Chatbots, Deepfakes und bestimmte KI-Texte. Viele Unternehmen fragen sich jetzt: Betrifft uns das, und was müssen wir konkret tun?

Die Antwort hängt davon ab, welche Rolle du einnimmst und wie du KI einsetzt. Dieser Beitrag erklärt dir die Regeln verständlich, zeigt typische Anwendungsfälle aus dem Mittelstand und gibt dir einen klaren Fahrplan für die Umsetzung.

Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt seit dem 2. August 2026. Unternehmen müssen offenlegen, wenn Menschen mit einem KI-System interagieren, Deepfakes kennzeichnen und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse markieren, sofern keine redaktionelle Kontrolle erfolgt. Anbieter generativer KI müssen Inhalte zusätzlich maschinenlesbar markieren.

KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was gilt jetzt?

Die Transparenzpflichten stehen in Artikel 50 der KI-Verordnung, international als AI Act bekannt. Laut den FAQ der EU-Kommission zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten sie seit dem 2. August 2026. Für eine Pflicht gibt es eine kurze Übergangsfrist, die du kennen solltest.

  • Seit dem 2. August 2026: Offenlegung bei Chatbots, Kennzeichnung von Deepfakes, Kennzeichnung bestimmter KI-Texte und Information bei Emotionserkennung.
  • Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026: Generative KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen die maschinenlesbare Markierung erst bis dahin umsetzen.
  • Sanktionen: Bei Verstößen drohen laut EU-Kommission Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, wobei für KMU die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt wird.

Wichtig für dich: Die KI-Kennzeichnung ist keine Regel nur für Tech-Konzerne. Sie betrifft jedes Unternehmen, das KI beruflich nutzt und damit Inhalte erstellt oder mit Kunden kommuniziert.

Die Transparenzpflichten stehen zudem nicht allein. Andere Vorgaben der KI-Verordnung, etwa zu verbotenen Praktiken, zu Hochrisiko-Systemen oder zur KI-Kompetenz deiner Mitarbeitenden, gelten nach eigenen Regeln und Fristen. Die KI-Kennzeichnung ist also ein Baustein deiner KI-Compliance, nicht ihr Ende.

Anbieter oder Betreiber: Wer muss die KI-Kennzeichnung umsetzen?

Die KI-Verordnung unterscheidet zwei zentrale Rollen. Welche Pflichten dich treffen, hängt davon ab, ob du ein KI-System entwickelst und vertreibst oder ein fremdes System im eigenen Betrieb nutzt.

Anbieter

Anbieter entwickeln ein KI-System und bringen es unter eigenem Namen auf den EU-Markt, unabhängig von ihrem Sitz. Sie sind dafür verantwortlich, dass Chatbots ihre KI-Natur offenlegen können und dass generative Systeme Inhalte maschinenlesbar markieren. Wenn du eigene KI-Produkte für Kunden baust, gehörst du in diese Gruppe.

Betreiber

Betreiber nutzen ein KI-System in eigener Verantwortung für berufliche Zwecke. Das ist der typische Fall im Mittelstand: Du setzt einen Chatbot im Kundenservice ein, erstellst Marketingbilder mit generativer KI oder lässt Texte vorformulieren. Als Betreiber bist du vor allem für die sichtbare KI-Kennzeichnung gegenüber Menschen zuständig.

Viele Unternehmen sind beides zugleich. Wer etwa ein Sprachmodell in ein eigenes Kundenportal integriert und unter eigener Marke anbietet, kann zum Anbieter werden. Prüfe deshalb jeden Anwendungsfall einzeln.

Wann der Betreiber zum Anbieter wird

Die Grenze verschwimmt vor allem bei individuellen Lösungen. Lässt du von einem Dienstleister einen KI-Assistenten entwickeln, der unter deinem Firmennamen für Kunden erreichbar ist, trägst du womöglich Anbieterpflichten. Kläre solche Konstellationen vertraglich und mit rechtlicher Unterstützung, bevor das System live geht. So vermeidest du Lücken bei der maschinenlesbaren Markierung.

Die vier Transparenzpflichten im Detail

Artikel 50 bündelt mehrere Pflichten, die unterschiedliche Situationen abdecken. Für die Praxis lohnt es sich, sie einzeln durchzugehen.

Die Verordnung schreibt kein einheitliches Logo und keinen festen Wortlaut vor. Entscheidend ist, dass die KI-Kennzeichnung klar, gut sichtbar und spätestens beim ersten Kontakt wahrnehmbar ist. Barrierefreiheit spielt dabei ebenfalls eine Rolle, etwa durch Texthinweise statt reiner Symbole.

1. Chatbots und direkte Interaktion

Interagieren Menschen mit einem KI-System, müssen sie darüber informiert werden, sofern das nicht offensichtlich ist. Die Information muss spätestens zu Beginn der Interaktion erfolgen. Ein Hinweis wie „Du chattest mit unserem KI-Assistenten“ im Chatfenster ist dafür ein praxistauglicher Weg.

2. Maschinenlesbare Markierung

Anbieter generativer KI-Systeme müssen synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar markieren und als künstlich erzeugt erkennbar machen. Ausnahmen gibt es laut Kommission unter anderem für reine Bearbeitungshilfen, Quellcode und Maschine-zu-Maschine-Ausgaben. Als Betreiber solltest du darauf achten, diese Markierungen nicht zu entfernen.

3. Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung

Setzt du Systeme ein, die Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch einordnen, musst du die betroffenen Personen über den Betrieb informieren. Im Mittelstand ist das selten, kann aber etwa bei Analysen von Kundengesprächen relevant werden. Hier greifen zusätzlich Datenschutzregeln.

4. Deepfakes und KI-Texte

Betreiber müssen Deepfakes deutlich kennzeichnen. Gemeint sind Bilder, Videos oder Audioinhalte, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken. Auch KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen, brauchen eine KI-Kennzeichnung.

Für Texte gibt es eine wichtige Ausnahme: Wurde der Inhalt von Menschen geprüft und trägt jemand die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Pflicht. Laut Kommission reicht dafür eine oberflächliche Kontrolle nicht aus. Bei künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken genügt ein angemessener Hinweis, der den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.

Typische Fälle im Mittelstand: Wann brauchst du eine KI-Kennzeichnung?

Die Theorie klingt abstrakt. In der Praxis lassen sich die meisten Fälle mit wenigen Fragen klären. Diese Beispiele zeigen dir, wo du handeln musst und wo meist nicht.

  • Kundenservice-Chatbot: Hinweis auf KI zu Beginn des Chats ist Pflicht, sofern es nicht offensichtlich ist.
  • Werbevideo mit KI-Avatar einer echten Person: Das kann ein Deepfake sein und braucht eine deutliche Kennzeichnung.
  • KI-generiertes Produktfoto ohne Bezug zu realen Personen: Meist kein Deepfake im Sinne der Verordnung, die maschinenlesbare Markierung des Anbieters bleibt aber bestehen.
  • Blogbeitrag oder Pressemitteilung mit KI-Unterstützung: Prüft und verantwortet ein Mensch den Text redaktionell, entfällt die Kennzeichnungspflicht in der Regel.
  • Interne E-Mails und Präsentationen: Sie informieren nicht die Öffentlichkeit und fallen damit regelmäßig nicht unter die Textpflicht.

Social Media, Recruiting und Vertrieb

Besonders aufmerksam solltest du in der externen Kommunikation sein. KI-generierte Videos mit realistisch wirkenden Personen in Social-Media-Kampagnen, Stellenanzeigen mit synthetischen Mitarbeiterstimmen oder automatisierte Vertriebsanrufe mit KI-Stimme sind typische Grenzfälle. Hier ist die KI-Kennzeichnung meist der sichere Weg, auch weil Täuschungsvorwürfe schnell den Ruf beschädigen.

Auch wenn eine Pflicht fehlt, kann eine freiwillige KI-Kennzeichnung sinnvoll sein. Sie stärkt das Vertrauen von Kunden und Mitarbeitenden. Wie du KI-gestützte Prozesse insgesamt sauber aufsetzt, zeigt unser Beitrag zu KI-Agenten im Unternehmen.

Aufsicht in Deutschland und Hilfen für Unternehmen

Die Einhaltung kontrollieren vor allem nationale Marktüberwachungsbehörden. In Deutschland ist das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung Ende Juli 2026 in Kraft getreten. Laut Pressemitteilung der Bundesnetzagentur übernimmt sie eine zentrale Rolle und verfolgt unter anderem Verstöße gegen Transparenzpflichten.

Hybrides Aufsichtsmodell

Etablierte Fachaufsichten wie Finanz- oder Medienaufsicht bleiben in ihren Bereichen zuständig. Die Bundesnetzagentur koordiniert zentral und beaufsichtigt bislang ungeregelte Bereiche. Für dich heißt das: Je nach Branche kann ein anderer Ansprechpartner zuständig sein.

Rechne nicht damit, dass Behörden sofort flächendeckend prüfen. Beschwerden von Verbrauchern, Wettbewerbern oder Medienberichte können aber jederzeit eine Prüfung auslösen. Eine dokumentierte KI-Kennzeichnung ist dann dein bester Nachweis.

Unterstützung für KMU

Die Bundesnetzagentur bietet einen KI-Service-Desk mit Informationen und einem Online-Tool zur Risikoeinstufung an. Zudem gibt es ein KI-Reallabor, in dem vor allem kleine und mittlere Unternehmen Systeme unter behördlicher Begleitung testen können. Auf EU-Ebene hat die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte als angemessen bewertet, der Unterzeichnern mehr Rechtssicherheit bietet.

KI-Kennzeichnung umsetzen: 5 Schritte für dein Unternehmen

Mit einem strukturierten Vorgehen setzt du die Pflichten ohne großen Aufwand um. Die folgenden Schritte haben sich bewährt:

  1. KI-Inventar erstellen: Erfasse alle KI-Systeme, die im Unternehmen genutzt werden, inklusive Tools, die Mitarbeitende eigenständig einsetzen.
  2. Rollen klären: Bestimme für jedes System, ob du Anbieter, Betreiber oder beides bist.
  3. Anwendungsfälle bewerten: Prüfe, ob Chatbots, Deepfakes, öffentliche Texte oder Emotionserkennung betroffen sind.
  4. Kennzeichnung gestalten: Lege einheitliche Hinweise für Chatfenster, Videos, Bilder und Texte fest und verankere sie in deinen Vorlagen.
  5. Freigabeprozess definieren: Regle, wer KI-Inhalte redaktionell prüft und verantwortet, und dokumentiere das nachvollziehbar.

Diese Schritte greifen eng mit deiner übrigen Daten- und IT-Governance ineinander. Wer bereits eine klare Datenstrategie im Mittelstand hat, kann Verantwortlichkeiten und Prozesse dort anbinden. Achte bei der Auswahl externer KI-Dienste zudem auf Vertragsklauseln zur Markierung und auf Cloud-Souveränität bei der Anbieterwahl.

Agenturen und Dienstleister einbinden

Viele Inhalte entstehen nicht im eigenen Haus, sondern bei Werbeagenturen, Freelancern oder Callcenter-Dienstleistern. Vereinbare vertraglich, dass sie KI-Einsatz offenlegen und die KI-Kennzeichnung nach deinen Vorgaben umsetzen. Lass dir bestätigen, dass maschinenlesbare Markierungen nicht entfernt werden.

Mitarbeitende schulen

Die beste Richtlinie nützt wenig, wenn sie im Alltag unbekannt ist. Erkläre deinen Teams in kurzen Formaten, wann eine KI-Kennzeichnung nötig ist und wie sie aussieht. Gerade Marketing, Vertrieb und Kundenservice sollten konkrete Beispiele kennen.

Dokumentation nicht vergessen

Halte schriftlich fest, wie du die Pflichten bewertest und umsetzt. Bei Nachfragen der Aufsicht zeigst du so, dass du die Anforderungen geprüft hast. Aktualisiere die Unterlagen, sobald neue Systeme hinzukommen.

Eine schlanke Dokumentation reicht dabei völlig aus. Ein Tabellenblatt mit System, Rolle, Anwendungsfall, Bewertung und gewählter Form der Kennzeichnung schafft bereits Übersicht. Wichtig ist, dass jemand die Liste regelmäßig pflegt und Änderungen nachvollziehbar macht.

Häufige Fehler bei der KI-Kennzeichnung

In der Praxis wiederholen sich bestimmte Fehler. Wenn du sie kennst, kannst du sie leicht vermeiden:

  • Der Hinweis auf den Chatbot steht nur in den Nutzungsbedingungen statt im Chatfenster.
  • Eine KI-Kennzeichnung im Video erscheint nur kurz am Ende und wird leicht übersehen.
  • Bildbearbeitungsprogramme entfernen beim Export unbemerkt die maschinenlesbare Markierung.
  • Niemand im Unternehmen fühlt sich für die redaktionelle Prüfung von KI-Texten verantwortlich.
  • Tools, die Mitarbeitende privat eingerichtet haben, fehlen im KI-Inventar.

Fazit: KI-Kennzeichnung als Vertrauensfaktor

Die KI-Kennzeichnung ist seit August 2026 verbindlich, und die Aufsicht in Deutschland steht. Für die meisten Mittelständler sind die Pflichten überschaubar: Chatbots offenlegen, Deepfakes kennzeichnen, öffentliche KI-Texte redaktionell verantworten oder markieren. Anbieter generativer Systeme haben bei der maschinenlesbaren Markierung teils noch bis Dezember Zeit.

Wer jetzt Inventar, Rollen und Freigaben klärt, erfüllt nicht nur das Gesetz. Transparenz im Umgang mit KI stärkt auch das Vertrauen deiner Kunden und Mitarbeitenden. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

FAQ: Häufige Fragen zu KI-Kennzeichnung

Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht seit August 2026?

Ja. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Nur für die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter generativer KI-Systeme, die schon vorher auf dem Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Alle anderen Pflichten greifen bereits.

Wer muss die KI-Kennzeichnung umsetzen?

Anbieter, die KI-Systeme entwickeln und vertreiben, müssen Chatbots offenlegungsfähig gestalten und Inhalte maschinenlesbar markieren. Betreiber, die KI beruflich nutzen, müssen Menschen über Chatbots informieren, Deepfakes kennzeichnen und KI-Texte von öffentlichem Interesse markieren, wenn keine redaktionelle Verantwortung übernommen wird.

Muss ich KI-generierte Texte immer kennzeichnen?

Nein. Die Pflicht betrifft Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen. Prüft ein Mensch den Inhalt sorgfältig und trägt jemand die redaktionelle Verantwortung, entfällt sie. Interne E-Mails oder Präsentationen fallen regelmäßig nicht darunter. Eine freiwillige Kennzeichnung kann trotzdem sinnvoll sein.

Welche Strafen drohen bei fehlender KI-Kennzeichnung?

Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten drohen laut EU-Kommission Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei kleinen und mittleren Unternehmen soll die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. In Deutschland verfolgt unter anderem die Bundesnetzagentur Verstöße gegen die Transparenzpflichten.

Wie kennzeichne ich einen Chatbot richtig?

Informiere Nutzer spätestens zu Beginn der Interaktion klar und gut sichtbar, dass sie mit einem KI-System sprechen. Ein kurzer Hinweis im Chatfenster oder in der Begrüßung reicht in der Regel aus. Wichtig ist, dass der Hinweis verständlich ist und nicht in Fußnoten oder Nutzungsbedingungen versteckt wird.

Ressort Tech

Daniel Roth

Daniel Roth schreibt im Ressort Tech über Digitalisierung, künstliche Intelligenz, IT-Sicherheit und neue Technologien im Unternehmenseinsatz.

Newsletter

Das Manager Journal Briefing

Die wichtigsten Analysen für Entscheider – kompakt und werktags in Ihrem Postfach.

Mehr erfahren
Nach oben scrollen